Bestattungen
Bestattungen Malms
Kastanienweg 14
52223 Stolberg-Breinig
Kastanienweg 14
52223 Stolberg-Breinig
Bestattungen
Bestattungen Malms
Verabschieden Sie sich von Ihren Geliebten, so wie Sie es sich wünschen. Bei dieser Entscheidung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Die Erdbeisetzung ist die traditionellste Möglichkeit der Bestattungsarten. Hierbei haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich bis zur Beisetzung – auch mehrmals – vom Verstorbenen zu verabschieden. Es können persönliche Kleidung angezogen sowie private Erinnerungsstücke (Fotos, Kreuz, Briefe, o.ä.) dem Sarg mit beigelegt werden. Die Särge sind aus Massivholz gefertigt, da bestimmte Umweltauflagen erfüllt und eingehalten werden müssen. Unter gewissen Umständen ist es gestattet, den Leichnam ein bis zwei Tage in den eigenen Räumlichkeiten aufzubahren, bis dieser zum Beisetzungsort überführt wird. Eine Erdbeisetzung muss innerhalb von acht Tagen erfolgen. Die Ruhefrist bei Särgen variiert von Ort und Friedhofssatzung. Die genauen Zeiten sind in der jeweiligen Satzung niedergeschrieben. Normalerweise liegt die Frist zwischen 25 und 30 Jahren.
Für eine Seebestattung ist, wie bei einer Urnenbeisetzung, eine Einäscherung von Nöten und unterliegt den gleichen Bestimmungen. Nach der Kremierung übernimmt dann eine zugelassene Reederei die Beisetzung auf See. Diese erfolgt hierzulande auf der Nord- bzw. Ostsee, wobei auch in anderen Gewässern Seebestattungen möglich sind. Der Kontakt zur Reederei wird selbstverständlich durch uns hergestellt, sodass Sie nicht selbst den Erstkontakt suchen müssen. Den Beisetzungstermin stimmt die Gesellschaft direkt mit den Angehörigen ab. Eine pietätvolle und vor allem preislich attraktive Alternative bietet ein Krematorium in Holland, genauer gesagt in Kerkrade oder Heerlen an.
Aus einer Einäscherung ergibt sich eine spätere Urnenbeisetzung oder Seebestattung. Hierbei wird der Verstorbene in einem Kremierungssarg eingebettet und ihm wird ein Sterbetalar (Totenhemd) angezogen. Es sind keine persönlichen Kleidungsstücke zugelassen (Krematorium Aachen), da vor der eigentlichen Verbrennung eine zweite Leichenschau durch die Gesundheitsbehörde vorgenommen wird. Eine persönliche Verabschiedung ist nur bis zur Einäscherung im Krematorium möglich, die im Normalfall nach drei bis vier Tagen erfolgt. Die Ruhefrist für Urnen beträgt in Aachen 20 Jahre.
Einer Natur- bzw. Baumbestattung geht ebenfalls eine Einäscherung voraus. Hier wird die Asche in einer speziellen Urne direkt unter einem Baum oder auf einem dafür vorgesehenen Waldstück beerdigt. Der nächstgelegene Friedwald befindet sich in Bad Münstereifel, und neuerdings ist eine solche Beisetzung auch in Vossenack, Kreis Hürtgenwald, möglich.
Bei Erdgräbern unterscheidet man zwischen einem Reihengrab und einer Grabstätte. Bei einem Reihengrab beträgt die Ruhefrist mindestens 25 Jahre, in der Städteregion Aachen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Grab eingeebnet und es besteht keine Möglichkeit, es aufrecht zu erhalten bzw. zu verlängern. in der Städteregion Aachen (Ausnahme: Roetgen/Stolberg, Stand 2012) ist nur eine Beisetzung pro Reihengrab möglich. Eine Grabstätte hingegen kann für die Dauer der Ruhefrist und darüber hinaus gemietet werden. Dies ermöglicht es den Angehörigen, die Ruhefrist von 25 Jahren zu verlängern und die Grabstätte langfristig zu erhalten oder daraus ein Familiengrab entstehen zu lassen. Dies ist eine häufige Variante bei Ehepartnern, wenn diese zusammen in einer Grabstätte beigesetzt werden möchten. Bei einem Einzelwahlgrab besteht die Möglichkeit der Doppelbeisetzung. Will heißen, dass eine Erd- sowie eine spätere Urnenbeisetzung in einem Grab gestattet sind. Kommt eine Einäscherung für den Hinterbliebenen nicht in Frage, so kann auch eine Doppelgrabstätte erworben werden. Dort sind zwei Erd- sowie zwei Urnenbeisetzungen möglich.
Auch bei den Urnengräbern unterscheidet man zwischen Reihen- und Grabstätten. Rein optisch sind sie kaum zu unterscheiden. Bei einem Urnenreihengrab ist nur eine Beisetzung zugelassen. Die Ruhefrist beträgt in der Städteregion Aachen 20 Jahre. In einer Grabstätte hingegen finden bis zu vier Urnen Platz (abhängig von der jeweiligen Friedhofssatzung). Hierbei kann die Ruhefrist über die üblichen 20 Jahre hinaus verlängert werden. Somit ist gewährleistet, dass z. B. Ehepartner zusammen beigesetzt werden können. Voraussetzung ist natürlich, dass für beide eine Einäscherung in Betracht gezogen werden kann.
Bei den Rasenreihengräbern sind die Auflagen für Erd- und Urnenbeisetzungen nahezu gleich. Der Sarg bzw. die Urne wird auf einer Rasenfläche beigesetzt. Es entsteht jedoch kein klassisches Grab, wie wir es kennen. Das eigentliche Grab wird wieder mit Rasen eingesät, die Grabpflege übernimmt der Friedhof. Es wird eine Steinplatte (ca. 50 cm x 60 cm), die mit den Daten des Verstorbenen versehen werden kann, im Boden eingelassen und somit das Grab gekennzeichnet. Die Art der Bestattung wird auch umgangssprachlich „amerikanisch“ genannt. Es ist nicht gestattet, Blumen oder Kerzen auf dem Grab niederzulegen. Dafür ist eine gesonderte Stelle in unmittelbarer Nähe des Grabfeldes vorgesehen. Für diese Grabart entscheiden sich meist die Angehörigen, die eine geringe Grabpflege bevorzugen, jedoch eine Anlaufstelle haben möchten.
Eine Baumbestattung in Aachen kann ebenfalls erst nach einer Einäscherung erfolgen. Hierfür ist auf dem Waldfriedhof Aachen eine gesonderte Stelle vorgesehen. Die Urne wird unmittelbar unter einem Baum beigesetzt. Es ist keine Grabkennzeichnung (Grabkreuz, Grabstein) gestattet. Ebenfalls entsteht kein Grab im klassischen Sinne. Jedoch befindet sich in unmittelbarer Nähe der Baumgräber eine kleine Gedenkstelle, an der Blumen und Kerzen für die dort Beigesetzten niedergelegt werden können.
Eine anonyme Beerdigung kann sowohl mit einem Sarg als auch mit einer Urne erfolgen. Hierbei wird, wie bei der amerikanischen Beisetzung, der Sarg oder die Aschekapsel auf einer freien Grünfläche beigesetzt, jedoch ohne jegliche Kennzeichnung. Im Anschluss wird die Beisetzungsstelle wieder mit Gras eingesät. Von außen ist kein Grab zu erkennen, die Grabpflege übernimmt auch hier der Friedhof.
In der Grabeskirche Aachen, ehemals „Josefskirche“, entstanden mehrere Stellen, in denen die Urnen in einem Steinquader zu stehen kommen. Die Ruhefrist beträgt auch hier 20 Jahre. Eine Grabpflege ist nicht von Nöten. Die Marienkapelle steht bei Beerdigung für Exequien bereit.
Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder direkt unter:
www.grabeskirche-aachen.de
Wenn die Angehörigen eine Verstreuung in Betracht ziehen möchten oder der Verstorbene hat dieses geäußert, so muss eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen, die er zu Lebzeiten verfasste, um diese Beisetzungsart in Deutschland durchführen zu können. Ist dieses Schreiben nicht vorhanden, ist eine solche Beerdigung hierzulande nicht gestattet. Eine Alternative bieten hier die Niederlande. Hier erfolgt die Verstreuung nach der Kremierung in Holland, die mit oder ohne Angehörige erfolgen kann. Möchten die Angehörigen bei der Beisetzung nicht anwesend sein, so ist sogar eine kostenfreie Seebestattung in den Niederlanden möglich. Hinzu kommt, dass diese Beerdigung die preisgünstigste Art der Bestattung ist.
Der FriedWald® ist eine Möglichkeit für Naturfreunde. Voraussetzung ist eine Einäscherung. Hier wird die Urne zum Beispiel unter einem Baum oder auf einer Wiese beigesetzt. Alles Weitere finden Sie unter www.friedwald.de. Gerne beantworten wir Ihnen hierzu Ihre Fragen, auch in einem unverbindlichen persönlichen Beratungsgespräch.
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